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GAD eG
BLZ: 11111111
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Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat überwacht als Kontrollgremium die Geschäftsführung des Vorstands und entscheidet bei allen wichtigen geschäftspolitischen Angelegenheiten mit. Gemeinsam mit dem Vorstand berät und beschließt der Aufsichtsrat über Grundsätze der Geschäftspolitik.
Der Aufsichtsrat der GAD besteht aus derzeit 18 Mitgliedern, von denen zwei Drittel durch die Generalversammlung aus den Reihen der Mitglieder und ein Drittel durch die Arbeitnehmer des Unternehmens gewählt werden. Der Aufsichtsrat wird auf drei Jahre gewählt. Das Gremium kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausschüsse bilden, die teils eine beratende, teils eine beschließende Funktion haben.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.